FAQ
Häufig gestellte Fragen
CERTQUA - Gesellschaft der Deutschen Wirtschaft zur Förderung und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen in der Beruflichen Bildung mbH
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DIN EN ISO 9001:2015
Was ist die DIN EN ISO 9001?
ISO 9001:2015 ist eine internationale Norm, die Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem festlegt, und die für interne Anwendungen durch Organisationen oder für Zertifizierungs- oder Vertragszwecke verwendet werden kann.
Was bringt mir die ISO 9001?
Das Ziel von Qualitätsmanagementsystemen nach der ISO 9001 ist die Vermeidung von Fehlern und damit die Erhöhung der Kundenzufriedenheit.
Was behinhaltet die ISO 9001?
Die Norm ISO 9001 formuliert die Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem im Hinblick auf:
Kap.4: Umfeld der Organisation
Kap.5: Führung
Kap.6: Planung
Kap.7: Unterstützung
Kap.8: Operativer Betrieb
Kap.9: Leistungsbewertung
Kap. 10: Verbesserung
Die DIN EN ISO 9001 ist die Grundlage für Zertifizierungen, d.h. eine Organisation muss alle Anforderungen erfüllen, um zertifiziert zu werden. Diese Anforderungen müssen im QM-Handbuch enthalten sein und ihre Erfüllung muss eine Organisation bei einem Audit durch objektive Nachweise belegen können.
Wie kann ich die ISO 9001 umsetzen?
Die Umsetzung der ISO 9001 erfolgt mithilfe des Geschäftsprozessmanagements. Auf Grundlage des Prozessmanagements lassen sich effiziente QM-Systeme implementieren, die eine bessere Steuerbarkeit von Organisationen ermöglichen.
Zur Erweiterung oder Ergänzung zur ISO 9001 kann die ISO 9004 auf freiwilliger Basis umgesetzt werden, um die Effizienz des QM-Systems zu verbessern und damit den nachhaltigen Erfolg einer Organisation zu sichern. Jedoch wird auf Basis der ISO 9004 nicht zertifiziert.
AZAV
Was ist die AZAV?
Die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung) löst die AZWV (Anerkennung- und Zulassungsverordnung – AZWV) ab. Sie beinhaltet die Voraussetzungen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach SGB II und III.
Wer muss sich zertifizieren lassen?
Künftig bedürfen alle Träger, die Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen, einer externen Zulassung nach AZAV. Dies gilt unabhängig davon, ob sie an Ausschreibungen teilnehmen oder Gutscheinmaßnahmen anbieten wollen.
Die konkrete Maßnahme muss hingegen nur zugelassen sein, wenn sie mit einem Gutschein – d.h. mit einem Bildungsgutschein oder einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein in Anspruch genommen wird.
Die Regelungen zum AZAV-Zulassungsverfahren gelten im Rechtskreis SGB III und auch im Rechtskreis SGB III, hier allerdings mit Ausnahme der originären SGB II-Leistungen, z.B. Arbeitsgelegenheiten.
Was sind die Voraussetzungen für die Trägerzulassung?
Vorausgesetzt werden Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, personelle und fachliche Eignung, ein Qualitätsmanagementsystem sowie angemessene Vertragsbedingungen für die Teilnehmer.
Was sind die Voraussetzungen für die Maßnahmenzulassung?
Bei der Maßnahmenzulassung werden Basisanforderungen an die Gutscheinmaßnahmen gestellt. Hier wird geprüft, ob das Maßnahmenkonzept eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lässt, zweckmäßig sowie wirtschaftlich und sparsam ist und angemessene Teilnahmebedingungen bietet.
Brauche ich eine Trägerzulassung für alle meine Standorte?
Nein, für jeden Träger wird nur eine Trägerzulassung ausgesprochen. Das Zertifikat über die Trägerzulassung wird um eine Anlage ergänzt, in der die Fachbereiche und Standorte benannt sind, für die der Träger zugelassen ist.
Wie lange ist die Zulassung nach AZAV gültig?
Die Zulassung kann für längstens 5 Jahre erteilt werden. Damit wurde die Zulassungdauer im Vergleich zur bisherigen Rechtslage im Bereich der beruflichen Weiterbildung um bis zu zwei Jahre verlängert.
DIN EN ISO/IEC 17021:2011
Was ist die DIN EN ISO/IEC 17021?
Die ISO 17021 ist eine internationale Norm, die Anforderungen an Zertifizierungsstellen, die Managementsysteme auditieren und zertifizieren, formuliert.
Was bringt die ISO/IEC 17021?
Die Norm hat die Förderung der Anerkennung der Zertifizierung von Managementsystemen im Interesse des internationalen Handels zum Ziel.
Durch die Einhaltung der formulierten Anforderungen soll sichergestellt werden, dass Zertifizierungsstellen die Zertifizierungen kompetent, konsistent und unparteilich durchführen und dadurch die Anerkennung solcher Stellen und Akzeptanz ihrer Zertifizierungen auf nationaler und internationaler Ebene fördern.
Was beinhaltet die ISO 17021?
Die Norm legt Anforderungen auf verschiedenen Gebieten fest:
Kap.5 Allgemeine Anforderungen
Kap.6 Strukturelle Anforderungen
Kap.7 Anforderungen an Ressourcen
Kap.8 Anforderungen an Informationen
Kap.9 Anforderungen an Prozesse
Kap.10 Managementsystemanforderungen
Neben den zwingenden Anforderungen enthält sie weitergehende nützliche Informationen zu den Anforderungen an das Wissen und die Fertigkeiten an Auditoren(-teams), Methoden zur möglichen Beurteilung von Wissen und Fertigkeiten, eine Liste erwünschter Eigenschaften und Verhaltensweisen von Auditoren, ein Beispiel eines Verfahrensablaufs zur Kompetenzermittlung und -aufrechterhaltung, ein Beispiel für einen Prozess der Auditierung und Zertifizierung durch eine dritte Seite sowie Überlegungen zum Auditprogramm, -umfang oder zum Auditplan.
Zertifizierung
Was ist eine Zertifizierung?
Eine Zertifizierung ist eine Konformitätsbewertung. Sie ist ein Mittel um zu erkennen, dass eine Organisation für das Management die relevanten Aspekte ihrer Tätigkeiten in ein System umgesetzt hat, das im Einklang mit ihrer Politik steht.
Sie liefert eine unabhängige Darlegung, dass das Managementsystem einer Organisation festgelegte Anforderungen erfüllt, in der Lage ist, ständig die festgelegte Politik und Ziele zu erreichen und wirksam umgesetzt ist. Sie schafft damit einen Wert für die Organisation, ihre Kunden und die interessierten Seiten.
Wie läuft eine Zertifizierung ab?
Es gibt vier Stufen:
1. Anmeldung:
-
Anmeldung
-
Übergabe der QM-Dokumentation an Zertifizierungsorganisation
2. Dokumentationsprüfung:
-
Prüfung der QM-Dokumentation durch die Zertifizierungsstelle
-
Erstellung eines Ergebnisberichtes durch die Zertifizierungsstelle
3. Audit im Unternehmen:
-
Audit durch Zertifizierungsorganisation
-
Erstellung eines Auditberichts
-
bei Bedarf Durchführung eines Voraudits
4. Zertifizierungsausschuss
-
Prüfung der Auditergebnisse durch den Zertifizierungsausschuss
-
Erstellung des Zertifikates nach bestehendem Audit
Wie lange ist das Zertifikat gültig?
3 Jahre (dies gilt für die ISO-Zertifikate DIN ISO 9001 und DIN ISO 29990).
Wann findet die Überwachung durch den Auditor statt?
Einmal jährlich.
Was muss ich tun, wenn das Zertifikat abläuft?
Nach Ablauf von 3 Jahren können Bildungsorganisationen ihre bestehende Zertifizierung durch eine sogenannte Rezertifizierung erneuern.
Hierfür wird wieder die Wirksamkeit des gesamten Qualitätsmanagementsystems überprüft, beginnend mit der Überprüfung des inzwischen den veränderten Bedingungen angepassten Qualitätsmanagementhandbuchs.
Was ist ein Zertifikat?
Ein Zertifikat ist ein anerkannter Nachweis der Qualitätsfähigkeit.
Woran erkenne ich, ob eine Zertifizierung und/oder Zulassung gültig ist?
Als akkreditierte Zertifizierungsstelle erteilt CERTQUA Zertifizierungen nach den Bezugsnormen DIN EN ISO 9001, DIN ISO 29990, AZAV und MAAS-BGW. Werden Normanforderungen nicht erfüllt, Fristen nicht eingehalten oder im Audit gravierende Abweichungen festgestellt, kann die Zertifizierung oder Zulassung einer Einrichtung zunächst ausgesetzt und dann entzogen werden.
Detaillierte Informationen über erteilte, ausgesetzte oder zurückgezogene Zertifizierungen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte senden Sie Ihre Anfrage unter Angabe der Zertifikatsnummer oder der Trägerbezeichnung an info@certqua.de.
Qualitätsmanagementhandbuch/ Dokumentierte Information
Was ist ein QM-Handbuch?
Ein QM-Handbuch, in vielen Unternehmen DAS Instrument, um Überblick über das gesamte Unternehmen, das QM-System, die Strukturen und Abläufe abzubilden, wird mit der Revision ISO 9001:2015 nicht mehr explizit gefordert. Die Norm passt sich hier heutigen Unternehmensrealitäten, in denen Dokumentationen häufig EDV- oder webbasiert abgebildet werden, an. Ein ausgedrucktes Handbuch ist dafür nicht mehr zwingend erforderlich und praktikabel. Änderungen gibt es auch hinsichtlich der früheren Unterscheidung von Dokumenten und Aufzeichnungen. Diese werden nicht mehr unterschieden. Es wird stattdessen von dokumentierter Information gesprochen, die in der EDV hinterlegt werden soll.
Wie ist ein QM-Handbuch aufgebaut?
Das Qualitätsmanagementhandbuch kann sich an den eigenen hausinternen Prozessen orientieren oder an der Reihenfolge der Normkapitel festgemacht werden.
Inhalte:
-
Anwendungsbereich
-
QM-System
-
Verantwortung der Leitung
-
Management von Ressourcen
-
Produktrealisierung
-
Messung, Analyse und Verbesserung
Außerdem müssen die Geschäftsprozesse, die die Umsetzung dokumentieren im jeweils betreffenden Kapitel angegeben werden. Auf Verfahrensanweisungen zur detaillierten Angabe zum Ablauf von Prozessen ist zu verweisen.
In welcher Form soll ich das QM-Handbuch erstellen?
Das Medium ist frei wählbar (elektronische Datei, Papierhandbuch), jedoch ist die elektronische Version vorzuziehen.
Auditor
Was ist ein Auditor?
Ein Auditor ist eine Person mit dargelegten persönlichen Eigenschaften und der Kompetenz ein Audit durchzuführen. Relevante persönliche Eigenschaften einer Auditorin oder eines Auditors legt die ISO 19011 fest.
Beispiele für Eigenschaften:
-
Unabhängigkeit
-
Branchenkunde
-
Aufgeschlossenheit
-
Selbstsicherheit
-
Organisationstalent
-
Kulturelle Sensibilität
-
Teamfähigkeit
-
Offenheit für Verbesserungen
-
Diplomatie
-
Schnelle Auffassungsgabe
Ein Auditor sollte über eine Ausbildung und Berufserfahrung verfügen, um die geforderten Kompetenzen zu erwerben.
Grundsätzlich wird unter Auditor der Co- und Lead- Auditor (Äquivalent: Auditor) unterschieden. Der Auditteam-Leiter sollte zusätzliches Wissen und Fertigkeiten besitzen in Bezug auf das Management und die Leitung von Auditteams. Zum Beispiel sollte er/ sie:
-
Stärken und Schwächen der einzelnen Auditteam-Mitglieder ausgleichen
-
Den Auditbericht erarbeiten und fertig stellen
-
Harmonische Arbeitsbeziehungen zwischen den einzelnen Teammitgliedern entwickeln
-
Das Auditteam bei der Kommunikation mit dem Auftraggeber und der auditierten Organisation vertreten
-
Den Auditprozess managen
Diese Fertigkeiten können mit zusätzlicher Auditerfahrung bei der Arbeit unter der Aufsicht und Anleitung eines Auditteam-Leiters erworben werden.
Was macht ein Auditor?
Während eines Audits werden durch ein Auditor objektive Nachweise gesucht, die belegen, dass die Organisation wirklich ihr Qualitätsmanagementsystem wie im QM-Handbuch beschrieben realisiert hat. Ein Beispiel für einen objektiven Nachweis kann zum Beispiel ein Protokoll eines Qualitätszirkels sein.
Ist eine Nicht-Konformität gegeben, so kann der Auditor sie je nach Schwere als eine Einzelabweichung, Abweichung oder Hauptabweichung klassifizieren. Je nach Art der Abweichung kann eine Zertifizierung erst nach Beseitigung der Abweichung ausgesprochen werden. Am Ende erhält die Zertifizierungsstelle von der Auditteam-Leiterin oder dem Auditteam-Leiter den Auditbericht und muss über die Zertifizierung entscheiden; dabei kann sich die Zertifizierungsgesellschaft nach dem Bericht richten, kann aber auch eine abweichende Entscheidung treffen.
(Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die doppelte Schreibweise (männlich/ weiblich) verzichtet.)
Erstzertifizierungsaudit
Was ist ein Erstzertifizierungsaudit?
Das Erstzertifizierungsaudit ist das erste Audit, das an einer Organisation durchgeführt wird, die noch nicht für den betreffenden Bereich zertifiziert wurde. Ziel ist es, die Umsetzung einschließlich der Wirksamkeit des Managementsystems des Kunden zu bewerten.
Wann wird das Erstzertifizierungsaudit durchgeführt?
Das Audit wird nach der Prüfung des vom Kunden gestellten Antrags zur Zertifizierung durchgeführt.
Welchen Umfang hat das Erstzertifizierungsaudit?
Es handelt sich um ein vollständiges Systemaudit.
Wo findet das Erstzertifizierungsaudit statt?
Das Audit findet vor Ort beim Kunden statt.
Was beinhaltet das Erstzertifizierungsaudit?
Das Audit besteht aus 2 Stufen:
1. Stufe:
-
Dokumentenprüfung
-
Ermittlung der Bereitschaft durch Diskussion mit dem Personal des Kunden am Standort
-
Sammeln von Informationen zum Geltungsbereich des Managementsystems, zu den Prozessen und dem Standort des Kunden
-
Abstimmung der Einzelheiten der Audits der Stufe 2 und seiner Ressourcenzuteilung
-
Festlegen eines Schwerpunktes des Audits
-
Eignung des Grades der Umsetzung des Managementsystems für ein Audit der Stufe 2
2. Stufe:
-
Bewertung der Umsetzung und der Wirksamkeit des Managementsystems des Kunden am Standort des Kunden
-
Nachweise über die Konformität mit allen Anforderungen der Norm
-
Überwachung der Leistung, Messung, Berichterstellung und Überprüfung
-
Bewertung der Leistungsfähigkeit des Managementsystems bezüglich Gesetzestreue
-
Betriebssteuerung und -lenkung der Prozesse des Kunden
-
Überprüfung von internem Audit und der Managementbewertung
-
Verantwortlichkeit der Leitung für die grundsätzlichen Regelungen des Kunden
-
Verbindungen zwischen normativen Anforderungen, gesetzlichen Anforderungen, Leistungsdaten, Verfahren
Überwachungsaudit
Warum werden Überwachungsaudits durchgeführt?
Das Überwachungsaudit dient zur Aufrechterhaltung des Vertrauens zwischen Bildungseinrichtung und Zertifizierungsstelle, dass das zertifizierte Managementsystem zwischen den Re-Zertifizierungsaudits weiterhin die Anforderungen erfüllt.
Wann findet das Überwachungsaudit statt?
Nach der Erstzertifizierung findet das Audit einmal jährlich statt.
Welchen Umfang hat ein Audit zur Überwachung?
Die Audits zur Überwachung sind kürzer als das Zertifizierungsaudit, etwa 1/3 des Erstaudits. Bei den Audits werden lediglich stichprobenweise die wichtigsten Bereiche des Qualitätsmanagementsystems überprüft.
Wo findet das Überwachungsaudit statt?
Das Audit findet vor Ort beim Kunden statt.
Was beinhaltet das Überwachungsaudit?
-
Interne Audits und Managementbewertung
-
Bewertung der ergriffenen Maßnahmen zu Nichtkonformitäten, die beim vorhergehenden Audit festgestellt wurden
-
Behandlung von Beschwerden
-
Wirksamkeit des Managementsystems im Hinblick auf die Zielerreichung
-
Fortschritt bei geplanten Tätigkeiten zur ständigen Verbesserung
-
Anhaltende Betriebssteuerung/-lenkung
-
Bewertung von Änderungen
-
Nutzung von Zeichen/Verweise auf Zertifizierung
Rezertifizierungsaudit
Warum wird ein Audit zur Rezertifizierung durchgeführt?
Das Audit wird durchgeführt, um nach einer bereits erfolgten Zertifizierung und vor seinem Auslauf nach 3 Jahren die Zertifizierung zu erneuern. Zweck dabei ist es, die kontinuierliche Konformität und Wirksamkeit des Managementsystems als Ganzes sowie seiner anhaltenden Bedeutung und Anwendbarkeit auf den Geltungsbereich der Zertifizierung zu bestätigen.
Wann findet das Rezertifizierungsaudit statt?
Das Audit findet 3 Jahre nach der letzten Zertifizierung, vor Ablauf des alten Zertifikates statt.
Welchen Umfang hat das Rezertifizierungsaudit?
Das Audit umfasst etwa 2/3 des Erstzertifizierungsaudits.
Wo findet das Rezertifizierungsaudit statt?
Das Audit findet vor Ort beim Kunden statt.
Was beinhaltet das Rezertifizierungsaudit?
-
Wirksamkeit des Managementsystems in seiner Gesamtheit angesichts interner/ externer Ämderungen und seine fortgesetzte Bedeutung und Anwendbarkeit im Geltungsbereich der Zertifizierung
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die dargelegte Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Wirksamkeit und Verbesserung des Managementsystems um die gesamte Leistungsfähigkeit zu steigern
-
Feststellung, ob das Betreiben des zertifizierten Managementsystems zu Erreichen von Politik und Zielstellungen der Organisation beiträgt
Servicecenter
Technische Fragen:
Wie groß dürfen meine Uploaddateien sein?
Die Maximalgröße für Ihre Uploaddateien (z.B. für Ihr Qualitätsmanagementhandbuch) beträgt 5 MB. Sollte die Dateigröße 5 MB überschreiten, können Sie Ihre Dokumente in einer ZIP-Datei komprimieren uind im Servicecenter hochladen.
Wie lange steht die aktuelle Seite beim Arbeiten im Servicecenter zur Verfügung?
Wenn keine Aktivitäten stattgefunden haben, wird die Seite nach 6 Minuten neu geladen. Ein erneutes Einloggen ist nach 30 Minuten Inaktivität erforderlich.
Kann jeder Kunde das Kunden-Cockpit einsehen?
Das Kunden-Cockpit ist nur für den Masterzugang einsehbar.
Anmeldung:
Bekomme ich als neuer Nutzer mein Passwort automatisch zugesendet?
Nein, als neuer Nutzer müssen Sie bei erstmaliger Anmeldung die Zugangsdaten anfordern. Dies können Sie mit dem Buttons "Zugangsdaten vergessen" neben der Login-Maske tun.
Was ist ein Masteraccount?
Der Masteraccount verfügt über alle im Servicecenter verfügbaren Rechte, z.B. das Recht, neue Benutzer anzulegen. An diese Adresse wird aber auch das Passwort versendet, falls dieses vergessen worden ist.
Wie richte ich einen Masteraccount ein?
Damit wir Ihnen so schnell wie möglich den Masteraccount zum CERTQUA-Servicecenter einrichten können, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Schreiben Sie eine E-Mail mit der Bitte Ihnen einen Masteraccount einzurichten. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail mit einem angehängten Formular zurück. Bitte füllen Sie das angehängte Formular aus und faxen Sie es uns unter der Nummer 0228/42992020 zurück. Wichtig sind die Unterschrift der Geschäftsführung sowie der Firmenstempel.
Bitte beachten Sie, dass es bei einem hohen Meldeaufkommen bis zu einem Werktag dauern kann, bis Ihr Zugang freigeschaltet ist. Sie erhalten über die Freischaltung des Zugangs keine weitere Benachrichtigung von uns.
Danach klicken Sie auf der Startseite der CERTQUA Homepage (www.certqua.de) auf den Button "Login Servicecenter". Für die erstmalige Anmeldung des Masteraccounts geben Sie in das Feld Benutzername die Kombination CCIhreKundennummer (z.B. CC12345) ein und klicken Sie auf den Link: Zugangsdaten vergessen?. Es öffnet sich ein neues Fenster. Hier klicken Sie auf "Neues Passwort senden". Ihnen wird dann ein Passwort an die von Ihnen im Formular angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Je nach Übertragungsgeschwindigkeit dauert dies nur wenige Minuten. Das neue Passwort nutzen Sie zur ersten Anmeldung. Nach der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, das Passwort in der Benutzerverwaltung zu ändern. Danach können Sie in der Benutzerverwaltung weitere Benutzer anlegen.
Datenerhebung:
Muss für jedes Audit eine Datenerhebung ausgefüllt werden?
Nein, Datenerhebungen müssen nur für Erstzertifizierungen, Re-Zertifizierungen, Trägerzulassungen und erneute Trägerzulassungen ausgefüllt werden.
Kann ich meine Datenerhebung speichern und wieder bearbeiten?
Datenerhebungen können über den Button „speichern“ gesichert werden. Nach dem Absenden sind keine Änderungen mehr möglich.
Standortmanagement:
Wie melde ich einen inaktiven Standort wieder aktiv?
Klicken Sie im vertikalen Navigationsbereich des Servicecenters auf "Standortverwaltung". Doppelklicken Sie dann auf den inaktiven Standort, den Sie wieder aktivieren möchten. Klicken Sie dann am Seitenende auf "Standort anmelden". Der Standort wird so wieder automatisch aktiviert.
Wie ändere ich einen Standort oder Fachbereich?
Klicken Sie im vertikalen Navigationsbereich des Servicecenters auf "Standortverwaltung". Doppelklicken Sie dann auf den Standort, den Sie ändern möchten und klicken Sie dann am Seitenende auf "Änderungsanfrage stellen". Es öffnet sich ein neues Fenster, in das Sie Ihre Änderung eintragen können. Sind alle Änderungen vorgenommen, klicken Sie auf "Änderungen absenden". Ihre Änderungen werden so automatisch übernommen.
Träger- und Maßnahmenantrag:
Wie viele Zeichen kann ich in die Träger- und Maßnahmenanträge eingeben?
In den Anträgen für die Träger- und Maßnahmenzulassung finden Sie unter den jeweiligen Eingabefeldern die verbrauchten, sowie die gesamt verfügbaren Zeichen.
Maßnahmenzulassung:
Kann ich meine erstellte Maßnahmen-Gesamtliste löschen?
Sie können eine erstellte Gesamtliste so lange löschen, bis Sie diese absenden. Nach dem Absenden ist das Löschen nicht mehr möglich.
Wie kann ich eine Maßnahmen-Gesamtliste duplizieren?
Wenn Gesamtlisten oder Maßnahmen schon existieren und in der gleichen oder ähnlichen Form neu eingereicht werden sollen, ist es nicht notwendig, alle Eingaben noch einmal zu machen. Dazu eignet sich die Funktion "Duplizieren" sehr gut. Bestehende Gesamtlisten (zertifiziert und nicht zertifiziert) können so im CERTQUA Servicecenter dupliziert werden. Sie können dann bequem und ohne großen Aufwand die Maßnahmen bearbeiten, anpassen, neue Maßnahmen hinzufügen oder auch löschen.
Gehen Sie wie folgt vor:
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Loggen Sie sich in das Servicecenter ein
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Klicken Sie auf Maßnahmenverwaltung
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Suchen Sie die Gesamtliste heraus und doppelklicken Sie diese
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Klicken Sie den Button „Gesamtliste duplizieren“
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Es öffnet sich ein Fenster zur Bearbeitung
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Geben Sie der Gesamtliste einen neuen Namen
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Geben Sie den Ansprechpartner ein
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Speichern Sie die Gesamtliste
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Es wird eine neue Gesamtlistennummer (2015M10****) vergeben
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Unter dem Reiter Maßnahmen können Sie die Maßnahmen doppelklicken und bearbeiten oder löschen
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Klicken Sie auf „Speichern“, erst dann wird der Maßnahme eine neue fortlaufende Nummer vergeben
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Senden Sie die Maßnahmen zur Referenzauswahl an die CERTQUA.
Es können nur Maßnahmen aus dem gleichen Rechtskreis dupliziert werden. Eine Maßnahme aus dem § 45 kann z.B. nicht in eine Maßnahme nach § 81 dupliziert werden.
Wie kann ich eine Maßnahmen-Gesamtliste exportieren?
Wenn Gesamtlisten oder Maßnahmen bereits existieren, können diese im xml-Format auf einen Speicherort exportiert und gespeichert werden (z.B. dem eigenen Rechner unter ‚Eigene Dateien‘). Bei Bedarf können die Daten auch in das Servicecenter wieder zurückgeführt (=importiert) werden.
Das bietet sich an, wenn gleiche oder ähnliche Gesamtlisten oder Maßnahmen erneut eingereicht werden sollen. Dieser Weg erspart die Arbeit, alles komplett neu einzugeben. Änderungen können beliebig vorgenommen werden, wobei der Import immer nur von Rechtskreis zu Rechtskreis (von §45 zu §45 oder §81+ zu §81+) möglich ist)
Ferner können die Daten auch per Mail, per USB-Stick o.ä. an andere Standorte weiter gegeben werden. Das bietet sich besonders für Träger mit mehreren Standorten an.
Exportieren:
Loggen Sie sich in das CERTQUA-Servicecenter ein.
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Klicken Sie in der Navigation links auf „Maßnahmenverwaltung“.
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Doppelklicken Sie aus der Liste im rechten Teil des Fensters die (alte) Maßnahmenliste, die neu angelegt werden soll. (Beim Überfahren mit der Maus wird die jeweilige Gesamtliste rot unterlegt).
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Wechseln Sie vom Reiter „Allgemein“ auf den Reiter „Maßnahmen“.
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Klicken Sie unten links auf den Button „Liste exportieren“.
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Markieren Sie das Optionsfeld „Datei speichern“ und klicken Sie auf „OK“. Je nachdem welchen Browser Sie benutzen, müssen Sie die exportierte Liste (im xml-Format) aus dem Download-Ordner kopieren und auf Ihrem Rechner ablegen (z.B. in Eigene Dateien oder auf dem Desktop).
Wie kann ich eine Maßnahmen-Gesamtliste importieren?
Importieren:
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Klicken Sie in der Navigation links auf „Maßnahmenverwaltung“.
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Klicken Sie unten links auf den Button „Neue Gesamtliste“.
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Geben Sie der Gesamtliste einen Namen Ihrer Wahl.
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Wählen Sie den Typ der Gesamtliste aus (Achtung: Einzelmaßnahme nach § 81 über BDKS können immer nur eine Maßnahme beinhalten!).
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Wählen Sie aus dem Dropdownmenu „Ansprechpartner“ einen Ansprechpartner aus. Es sind nur bereits angelegte Ansprechpartner möglich.
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Klicken Sie auf den Button „Speichern“.
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Klicken Sie auf den Button „Massnahme §NN importieren“ (je nachdem, welchen Paragraphen Sie gewählt haben). Sie haben die Möglichkeit, einzelne Maßnahmen als auch Gesamtlisten zu importieren. Daher ist es wichtig hier zu unterscheiden, ob Sie Eine Maßnahme §NN importieren oder ob Sie eine Maßnahmen-Liste importieren. In diesem Beispiel gehen wir von einer Gesamtliste aus.
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Klicken Sie also unter dem Punkt „Maßnahmen-Liste importieren“ auf „Durchsuchen“.
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Wählen Sie den Speicherort, an dem die zuvor exportierte Liste (siehe Punkt 6) gespeichert haben. Markieren Sie die Liste und klicken Sie auf „Upload“.
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Es folgt die Systemmeldung „Liste erfolgreich importiert“.
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Schließen Sie das Fenster „Maßnahme importieren“.
-
Wechseln Sie vom Reiter „Allgemein“ auf den Reiter „Maßnahmen“.
-
Hier finden Sie nun die importierten Maßnahmen. Diese können durch Doppelklick geöffnet, bearbeitet und auch gelöscht werden. Bitte beachten Sie: die Maßnahmen erhalten erst fortlaufende Nummern (mit 10001 beginnend), wenn Sie diese bearbeitet oder zumindest gespeichert haben.
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Am Ende der Bearbeitung können Sie die Gesamtliste an die CERTQUA zur Bearbeitung absenden.
Wie muss ich meinen Referenzantrag speichern?
Beim Ausfüllen der Referenzanträge ist ein Speichern der einzeln bearbeiteten Registerkarten erforderlich damit keine Daten verloren gehen.
Wie reiche ich meine Kostenkalkulation zu meinem Referenzantrag ein?
Die Kostenkalkulation kann innerhalb des Referenzantrages erstellt und an diesen angeheftet werden.
Wie können Standorte und Berechtigungen hinzugefügt werden?
Standorte hinzufügen:
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Klicken Sie im Bearbeitungsmodus der jeweiligen Maßnahme unterhalb der Tabelle „Standorte“ auf den Button „Standort hinzufügen“.
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Es öffnet sich ein Fenster mit einer Standortliste.
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Wählen Sie den Standort (oder die Standorte), den (die) Sie haben möchten per Doppelklick aus.
Berechtigungen hinzufügen:
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Im Bearbeitungsmodus der jeweiligen Maßnahme klicken Sie bitte den betreffenden Standort an, sodass er farblich hinterlegt ist.
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Scrollen Sie dann im Bild herunter zur Tabelle „Berechtigungen“.
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Unter dieser Tabelle befindet sich ein Button: „Berechtigungen für markierte Standorte generieren“ – Klicken Sie auf diesen Button.
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Danach erscheint der Standort auch in der Tabelle „Berechtigungen“.
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Durch einen Doppelklick auf den Standort in der Tabelle „Berechtigungen“ öffnet sich ein neues Fenster, in dem sie aufgefordert werden, die Berechtigung hochzuladen und anschliessend den Vorgang zu speichern.
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Danach schließt sich das Fenster automatisch, Sie scrollen bis ans Ende der Seite, dort erscheint nochmals ein Button „Speichern“, den sie betätigen, um den Vorgang abzuschließen.