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AZAV-Zulassungen

Als Bildungseinrichtung möchten Sie sicherstellen, dass Sie den höchsten Qualitätsstandards entsprechen und damit Ihre Wettbewerbsfähigkeit und Kundenzufriedenheit steigern. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, ist durch die Zertifizierung von Maßnahmen im Rahmen der Arbeitsförderung nach dem sogenannten Standard der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung - Arbeitsförderung (AZAV). 

Als führender Zertifizierungsdienstleister für Bildung, Arbeitsmarkt und Personalentwicklung unterstützt CERTQUA Unternehmen und Organisationen dabei, diesen Standard zu erfüllen. Mit unserem Fokus auf zukunftsorientierte Arbeits- und Bildungsmaßnahmen helfen wir Ihnen, die Fähigkeiten und Kompetenzen Ihrer Mitarbeiter zu verbessern und sich den Herausforderungen des digitalen Wandels anzupassen.

Das Leistungsportfolio AZAV

AZAV-Trägerzulassung

Die Trägerzulassung nach AZAV ist ein Qualitätsnachweis für Ihre Dienstleistungen und erleichtert Ihnen den Zugang zu öffentlichen Fördermitteln. Die Zulassung zeigt, dass Ihre Einrichtung oder Ihr Unternehmen den höchsten Qualitätsstandards entspricht. 

Eine Trägerzulassung ist dann erforderlich, wenn Leistungen in den folgenden sechs Fachbereichen angeboten werden:

  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

  • Ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung

  • Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung

  • Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung

  • Transferleistungen

  • Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben

Als fachkundige Stelle bieten wir Trägern ein qualifiziertes Zulassungsverfahren für eine Träger- und Maßnahmenzulassung an. Unsere Antragsunterlagen sind so aufgebaut, dass Sie einen direkten Überblick haben, ob alle Anforderungen der AZAV abgedeckt werden. Wichtige Checklisten und Informationen erleichtern die Beantragung und bereiten Sie optimal auf das Zulassungsaudit vor.

AZAV-Maßnahmenzulassung

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Qualifizierungsmaßnahmen den höchsten Qualitätsstandards entsprechen, ist die AZAV-Maßnahmenzulassung unerlässlich. Mit dieser stellen Sie sicher, dass Sie alle Anforderungen erfüllen und Ihre Qualifizierungsmaßnahmen erfolgreich umsetzen können.

Die AZAV-Maßnahmenzulassung ist erforderlich für:

  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (Trägerfachbereich 1). Diese werden über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gefördert.

  • Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem vierten Abschnitt des Dritten Kapitels des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, § 81 (Trägerfachbereich 4). Diese werden über den Bildungsgutschein gefördert.

In der Maßnahmenzulassung ist grundsätzlich nachzuweisen, dass für das geplante Bildungsziel die notwendige Arbeitsmarktrelevanz gegeben ist, das Maßnahmenkonzept eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lässt, zweckmäßig sowie wirtschaftlich und sparsam ist und angemessene Teilnahmebedingungen bietet.

An Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung sind gem. § 180 SGB III zusätzliche Anforderungen gestellt.

Als fachkundige Stelle bieten wir Trägern ein qualifiziertes Zulassungsverfahren an. Unsere IT-basierten Online-Maßnahmenanträge sind AZAV-konform aufgebaut und bieten Ihnen den direkten Überblick, ob Sie mit Ihrer Maßnahme alle Anforderungen der AZAV abdecken.

AZAV-MAssNAHMENZULASSUNG: Seminare für grundlegendes AZAV-Wissen

Neben der AZAV-Zulassung bietet CERTQUA auch unterschiedliche Seminare zur AZAV an. Mit diesen Seminaren können Sie Ihr Wissen zu diesem Thema erweitern und bereiten Ihr Unternehmen ideal auf die bevorstehende Zertifizierung vor. Neben zahlreichen Live-Seminaren, die sowohl Online als auch in Präsenz stattfinden, bietet CERTQUA auch Webinare im Online-Shop an. So können Sie orts- sowie zeitunabhängig alle Grundlagen der AZAV erlernen. Als Abschluss erhalten Sie bei vielen unserer Seminare ein Teilnahmezertifikat, ebenso bei unserem Webinar zur AZAV-Maßnahmenzulassung.

Vorteil mit CERTQUA: AZAV-Scout 

Das Suchportal für Maßnahmen zur Aktivierung, beruflichen Eingliederung und
der beruflichen Weiterbildung

Platzieren Sie Ihr Unternehmen kostenlos in unserem AZAV-Scout, der Suchmaschine für Maßnahmen nach SGB III. Hier können zum Beispiel Weiterbildungsinteressierte oder Berater der Jobcenter komfortabel nach Maßnahmen suchen. Für Sie als Anbieter solcher Maßnahmen bietet AZAV-Scout damit eine interessante Möglichkeit, Ihr Angebot für ein breiteres Publikum auffindbar zu machen. Die Suche im AZAV-Scout ist kostenlos und ohne Anmeldung verfügbar.